Kammletaler Fischerfreunde | Fischereiordnung
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Fischereiordnung

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Kammeltaler Fischerfreunde e.V.

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Fischereiordnung

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Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Mindestmaße sind einzuhalten.

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Das Eisfischen am Vereinssee ist nicht gestattet!

Das Spinnfischen am Vereinssee mit Kunstköder ist vom 01. Januar bis 30. April verboten!

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Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind schonend in das Wasser zurückzusetzen.

Ist ein Fisch tief gehakt, so ist das Hakenvorfach kurz abzuschneiden und der Fisch mit dem Haken, aber sonst unverletzt, zurückzusetzen.

Während der Schonzeit dürfen keine gezielten Fänge auf die betreffende Fische durchgeführt werden.

Fische, für welche Mindestmaße gelten, dürfen im Vereinsgewässer nicht als Köder gefangen werden.

Fische, die nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, sind sofort schonend in das Gewässer zurückzusetzen.

Die Bestimmungen der Bezirks- u. Landesfischereiordnung, insbesondere die ganzjährigen Schonzeiten sind zu beachten.

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Jeder gehälterte Fisch gilt als gefangen.

Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.

Zugelassen sind zwei Handangeln mit je einem Vorfach.

Beim Spinnfischen ist nur eine Angel erlaubt.

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Alle mit Ausweis eingesetzten Kontrolleure sind berechtigt von Fischern, welche gegen diese Fischereinordnung oder sonstige gesetzl. Bestimmungen verstoßen, sofort den Erlaubnisschein ohne Gebührenrückerstattung einzuziehen und beim Vorsitzenden abzugeben.

Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.

 

Für Unfälle und Schäden bei der Ausübung der Fischerei haftet der Verein NICHT!

 

Bitte achten Sie auf fach- und fischergerechte Montage Ihrer Angeln, auf Sauberhaltung des Angelplatzes und auf kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Fischern.

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